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Urlaubs- und Verhinderungspflege

 

Auch eine Pflegeperson hat den Anspruch auf Urlaub. 

 

Warum gönnen Sie sich dies nicht?

 

Fahren Sie einige Tage weg und tanken selber einmal neue Energie.

 

 

 

(Bild: © Jürgen Fälchle / Fotolia)

 

Sie müssen ins Krankenhaus oder haben auch nur eine Grippe. Kurieren Sie sich mal richtig aus!

 

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Pflegevertretung und das bis zu 6 Wochen im Jahr. Wir, als Ihr Pflegedienst, beraten Sie gern über die Möglichkeiten und überbrücken für Sie die Zeit.

 

Verhinderungspflege

Ihr Leistungsanspruch

(Bild: © Monkey Business - stock.adobe.com)

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