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Häusliche Krankenpflege, die medizinische Versorgung zu Hause

Werden Sie zu Hause medizinisch versorgt und benötigen zusätzlich Krankenpflege durch eine qualifizierte Pflegekraft, unterstützt Sie Ihre Krankenkasse.

 

Erhalten Sie hier einen kurzen Überblick über die Leistungen sowie dem Umfang der häuslichen Krankenpflege:

 

(Bild: ©Jenny Sturm - stock.adobe.com)

Die häusliche Krankenpflege wird vom Arzt verordnet, als Antrag der Krankenkasse zugesand und durch diese genehmigt. Vorausgesetzt im Haushalt lebt keine andere Person, die die Versorgung übernehmen kann. Welche Leistungen übernommen werden, hängt vom individuellen Krankheitsbild ab.

 

Häusliche Krankenpflege soll es ermöglichen ärztliche Behandlungen sicherzustellen, oder Krankenhausaufenthalte zu vermeiden.

 

Das gehört zur häuslichen Krankenpflege:

 

  • Behandlungspflege 
    Die Behandlungspflege wird von Patienten am häufigsten benötigt. Ihr Ziel ist die Sicherung der ärztlichen Behandlung. Dazu zählen ausschließlich medizinische Hilfeleistungen, die nicht von einem Arzt erbracht werden müssen, wie Verabreichen von Injektionen, Verbandswechsel oder die Dekubitusversorgung.  
  • Grundpflege 
    Die Grundpflege beinhaltet pflegerische Leistungen im Bereich Körperpflege und Ernährung.  
  • Hauswirtschaftliche Versorgung 
    Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Aufgaben im Haushalt des Patienten, die seiner Versorgung dienen. Dazu zählen unter anderem die Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufen oder die Reinigung der Wohnung.

 

Unterstützungspflege in der häuslichen Krankenpflege:

 

Wer hingegen wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung auf Unterstützung angewiesen ist, erhält die sogenannte Unterstützungspflege. Für Versicherte, die nicht pflegebedürftig sind oder maximal Pflegegrad 1 haben, übernimmt die Krankenkasse in der Regel bis zu vier Wochen die Kosten für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, sofern keine andere Person im Haushalt die Versorgung übernehmen kann. Die Unterstützungspflege muss jedoch zuvor von der Krankenkasse genehmigt werden.

 

Nach dem Krankenhausaufenthalt

Wie geht es jetzt weiter?

Sie kennen es sicherlich. Man kommt aus dem Krankenhaus und keiner weiß wie es weiter geht. Wir haben in unserer  Infothek Antworten für zusammengestellt.

(Bild ©elenabsl - stock.adobe.com)

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