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Nach dem Krankenhausaufenthalt: Wie geht es jetzt weiter?

Schön, dass Sie wieder nach Hause dürfen! Doch wie geht es nach der Entlassung weiter? Was Sie als Patient wissen sollten:

 

Was organisiert das ­Krankenhaus für mich?

 

Rechtlich sind Krankenhäuser nach einem stationären Aufenthalt verpflichtet, eine Anschlussversorgung für den Patienten zu organisieren. Damit das gut funktioniert klärt in der Regel ein Mitarbeiter den Unterstützungsbedarf nach dem Klinikaufenthalt.

Dabei geht es um Fragen wie:

 

  • Gibt es Angehörige, die sich um den Patienten kümmern?
  • Ist ein Pflegebett oder eine ambulante Pflege nötig? 

 

Voraussetzung: Sie willigen dem ein.

 

(Bild: ©DOC RABE Media - stock.adobe.com)

Wer ist der Ansprechpartner?

 

Die Planung der Anschluss­versorgung regelt jedes Kranken­haus etwas anders. In den meisten kümmert sich der Sozialdienst um das Entlassmanagement. Manche Häuser übertragen die Aufgabe an speziell ausgebildete Pflegekräfte. Damit genug Zeit für die Organisation bleibt, erfolgt das Gespräch am besten möglichst bald nach der Aufnahme. Patienten und deren Angehörige sollten ruhig auch aktiv beim Pflegepersonal nach einem Gespräch mit dem Sozial­dienst fragen. 

Was ist, wenn ich zuhause alleine nicht klarkomme?

 

Grundsätzlich dauert der Aufenthalt nur so lange, wie es medizinisch erforderlich ist. Darüber entscheidet der Arzt. Das Krankenhaus darf den Patienten aber erst entlassen, wenn die nachstationäre Versorgung sichergestellt ist“ Gegebenenfalls sucht der Sozialdienst nach einem Pflegedienst oder einer Alternative zur häuslichen Versorgung, etwa einem Platz in der Kurzzeitpflege.  

Wie wichtig ist mein Angehöriger?

Angehörige sind mit im Boot. Von der Familie erhält man oft wichtige Informationen über den Patienten, die ihm bei der Planung helfen. Es geht um Fragen wie: Wer über­nimmt die Einkäufe, wer sorgt für das Essen? Soll ein Pflegedienst Körperpflege und Hilfe beim Anziehen übernehmen? Manchmal muss auch der barrierefreie Umbau der Wohnung auf den Weg gebracht werden, damit der Erkrankte weiter zu Hause wohnen kann.

 

(Bild: © Robert Kneschke - Fotolia)

Wie komme ich nach Hause? Wer zahlt das Taxi nach ­meiner Entlassung?

 

Die Kasse übernimmt die Taxikosten, wenn eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus medizinischen Gründen nicht infrage kommt. Dazu stellt der Arzt einen Transportschein aus. Der Patient muss eine Zuzahlung leisten, abhängig von der Höhe der Kosten.

Wie komme ich für die ersten Tage an Medikamente? 

Krankenhausärzte geben den Patienten für ein paar Tage Medikamente nach Hause mit, so die gängige Praxis.

Sie können auch Entlassrezepte ausstellen. Entlassrezepte sind nur drei Werktage gültig und der Krankenhausarzt darf nur die kleinste Packungsgröße verschreiben. Sie soll für maximal eine Woche reichen. 

 

(Bild: ©nito - stock.adobe.com)

Woher kriege ich ein Rezept für Heil- und Hilfsmittel?

 

Krankenhausärzte können Entlassrezepte für Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollatoren oder Sauerstoffgeräte ausstellen, falls der Patient sie gleich benötigt. Meist kümmert sich der Sozialdienst darum, dass die Hilfsmittel zur Entlassung bereitstehen.

 

Ebenso können Krankenhausärzte für die ersten Tage Therapierezepte ausstellen, zum Beispiel für Physiotherapie. Auch dafür gibt es strikte Vorgaben. So ist Voraussetzung, dass eine Versorgung unmittelbar nach der Entlassung erforderlich ist und der Patient nicht selbst einen ambulanten Arzt aufsuchen kann, der die Therapie verordnet.

Kann ein Pflegedienst auch dann zu mir kommen, wenn ich zuvor noch nicht Pflegebedürftig war?

Es gibt Fälle, in denen Menschen vorübergehend Pflege benötigen, ohne dass eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vorliegt, zum Beispiel nach einer Operation oder aufgrund einer akuten schwerwiegenden Erkrankung.

Versicherte haben für einen begrenzten Zeitraum Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege. Reichen diese Leistungen nicht aus, besteht Anspruch auf Aufnahme in eine Kurzzeit-Pflegeeinrichtung.

(Bild: ©Agnes Sadlowska - fotolia)

Unser Rat

 

Bereiten Sie sich vor. Damit bei einem Krankenhaus­aufenthalt und der Entlassung alles glatt läuft, klären Sie bei geplanten Aufenthalten wichtige Fragen vorher. Denken Sie an Unterlagen und Dinge, die Sie brauchen werden.

  • Personal­ausweis oder Reisepass,
  • Kranken­versicherungs­karte,
  • Daten der Angehörigen,
  • Daten des Haus- und Fach­arztes,
  • Liste von Medikamenten,
  • Impf­pass,
  • Allergie- oder Diabetikerpass,
  • Kranken­haus- und Arzt­berichte sowie Befunde,
  • Organspender­ausweis.

(Bild: ©Kenishirotie - stock.adobe.com)

Sich besprechen. Braucht ein nahe­stehender Mensch nach einem Klinik­aufenthalt Unterstüt­zung, über­legen Sie mit Familie, Freunden oder Bekannten, wie diese aussehen kann. Erste Schritte können Sie schon im Krankenhaus besprechen. Ansprech­partner dort ist der Sozial­dienst, der bei Bedarf die Weiterversorgung plant.

 

Sich beschweren. Fühlen Sie sich als Patient oder Angehöriger vom Krankenhaus nicht gut informiert, sprechen Sie den behandelnden Arzt an oder suchen Sie den Sozial­dienst auf und stellen Ihre Fragen. Oft können Sie sich im Kranken­haus auch an Patientenfür­sprecher wenden, die bei Konflikten vermitteln.

 

 

Sie haben Fragen, oder benötigen einen Pflegedienst? Rufen Sie uns an. 

 

Braunschweig: (0531) 79 79 50

Salzgitter: (05341) 5 90 91

Häusliche Krankenpflege, die medizinische Versorgung zu Hause

Werden Sie zu Hause medizinisch versorgt und benötigen zusätzlich Krankenpflege durch eine qualifizierte Pflegekraft, unterstützt Sie Ihre Krankenkasse.

(Bild: ©Photographee.eu - Fotolia)

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