Schön, dass Sie wieder nach Hause dürfen! Doch wie geht es nach der Entlassung weiter? Was Sie als Patient wissen sollten:
Rechtlich sind Krankenhäuser nach einem stationären Aufenthalt verpflichtet, eine Anschlussversorgung für den Patienten zu organisieren. Damit das gut funktioniert klärt in der Regel ein Mitarbeiter den Unterstützungsbedarf nach dem Klinikaufenthalt.
Die Planung der Anschlussversorgung regelt jedes Krankenhaus etwas anders. In den meisten kümmert sich der Sozialdienst um das Entlassmanagement. Manche Häuser übertragen die Aufgabe an speziell ausgebildete Pflegekräfte. Damit genug Zeit für die Organisation bleibt, erfolgt das Gespräch am besten möglichst bald nach der Aufnahme. Patienten und deren Angehörige sollten ruhig auch aktiv beim Pflegepersonal nach einem Gespräch mit dem Sozialdienst fragen.
Grundsätzlich dauert der Aufenthalt nur so lange, wie es medizinisch erforderlich ist. Darüber entscheidet der Arzt. Das Krankenhaus darf den Patienten aber erst entlassen, wenn die nachstationäre Versorgung sichergestellt ist“ Gegebenenfalls sucht der Sozialdienst nach einem Pflegedienst oder einer Alternative zur häuslichen Versorgung, etwa einem Platz in der Kurzzeitpflege.
Angehörige sind mit im Boot. Von der Familie erhält man oft wichtige Informationen über den Patienten, die ihm bei der Planung helfen. Es geht um Fragen wie: Wer übernimmt die Einkäufe, wer sorgt für das Essen? Soll ein Pflegedienst Körperpflege und Hilfe beim Anziehen übernehmen? Manchmal muss auch der barrierefreie Umbau der Wohnung auf den Weg gebracht werden, damit der Erkrankte weiter zu Hause wohnen kann.
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Die Kasse übernimmt die Taxikosten, wenn eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus medizinischen Gründen nicht infrage kommt. Dazu stellt der Arzt einen Transportschein aus. Der Patient muss eine Zuzahlung leisten, abhängig von der Höhe der Kosten.
Krankenhausärzte geben den Patienten für ein paar Tage Medikamente nach Hause mit, so die gängige Praxis.
Sie können auch Entlassrezepte ausstellen. Entlassrezepte sind nur drei Werktage gültig und der Krankenhausarzt darf nur die kleinste Packungsgröße verschreiben. Sie soll für maximal eine Woche reichen.
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Krankenhausärzte können Entlassrezepte für Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollatoren oder Sauerstoffgeräte ausstellen, falls der Patient sie gleich benötigt. Meist kümmert sich der Sozialdienst darum, dass die Hilfsmittel zur Entlassung bereitstehen.
Ebenso können Krankenhausärzte für die ersten Tage Therapierezepte ausstellen, zum Beispiel für Physiotherapie. Auch dafür gibt es strikte Vorgaben. So ist Voraussetzung, dass eine Versorgung unmittelbar nach der Entlassung erforderlich ist und der Patient nicht selbst einen ambulanten Arzt aufsuchen kann, der die Therapie verordnet.
Es gibt Fälle, in denen Menschen vorübergehend Pflege benötigen, ohne dass eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vorliegt, zum Beispiel nach einer Operation oder aufgrund einer akuten schwerwiegenden Erkrankung.
Versicherte haben für einen begrenzten Zeitraum Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege. Reichen diese Leistungen nicht aus, besteht Anspruch auf Aufnahme in eine Kurzzeit-Pflegeeinrichtung.
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Bereiten Sie sich vor. Damit bei einem Krankenhausaufenthalt und der Entlassung alles glatt läuft, klären Sie bei geplanten Aufenthalten wichtige Fragen vorher. Denken Sie an Unterlagen und Dinge, die Sie brauchen werden.
Sich besprechen. Braucht ein nahestehender Mensch nach einem Klinikaufenthalt Unterstützung, überlegen Sie mit Familie, Freunden oder Bekannten, wie diese aussehen kann. Erste Schritte können Sie schon im Krankenhaus besprechen. Ansprechpartner dort ist der Sozialdienst, der bei Bedarf die Weiterversorgung plant.
Sich beschweren. Fühlen Sie sich als Patient oder Angehöriger vom Krankenhaus nicht gut informiert, sprechen Sie den behandelnden Arzt an oder suchen Sie den Sozialdienst auf und stellen Ihre Fragen. Oft können Sie sich im Krankenhaus auch an Patientenfürsprecher wenden, die bei Konflikten vermitteln.
Braunschweig: (0531) 79 79 50
Salzgitter: (05341) 5 90 91
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