Mit dem Angebot der ambulanten Intensivpflege und Beatmungstherapie geben wir Betroffenen die Möglichkeit, ihr im Grundgesetz festgeschriebenes Recht auf Selbstbestimmung wahrzunehmen.
Nach dem Sozialgesetzbuch V §37 Abs. 2 haben Versicherte, bei denen eine Beatmung und somit die intensivpflegerische Versorgung medizinisch indiziert ist, Anspruch auf eine entsprechende Betreuung. Auch in der eigenen Wohnung!
Wir führen Verhandlungen mit den zuständigen Kostenträgern, welche die Finanzierung der medizintechnischen Ausstattung und der pflegerischen Versorgung sicher stellen.
Alle Maßnahmen erfolgen in Absprache mit den Kunden, ihren Angehörigen, den behandelnden Ärzten, Therapeuten, Medizintechnikern, sowie weiteren Beteiligten und odentierensich am individuellen Bedarf.
Wir organisieren alle Prozesse von der Entlassung aus den Fachkliniken / Reha-Zentren bis zur Umsetzung der Pflege zu Hause. Unser Konzept zielt auf ein Höchstmaß an Sicherheit und Lebensqualität für Betroffene und Angehörige.