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Die Patientenverfügung

 

Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so hat er die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen.

 

Quelle: http://www.bmjv.de

 

 

Betreuungsrecht

 

Eine Broschüre über die Grundzüge des Betreuungsrechts und Informationen zur Vorsorgevollmacht und den dazugehörigen Formularen.

 

Quelle: http://www.bmjv.de

Die Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer oder rechtliche Betreuerin bestellen soll.

Vor dem Ausfüllen eines Formulars lesen Sie bitte aufmerksam die in der Broschüre "Betreuungsrecht" zur Verfügung gestellten Informationen und insbesondere beim Ausfüllen des Formulars "Vorsorgevollmacht" die in der Broschüre enthaltenen Ausfüllhinweise. Quelle: http://www.bmjv.de
Betreuungsverfuegung.pdf
PDF-Dokument [49.9 KB]
Die Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln.

Vor dem Ausfüllen eines Formulars lesen Sie bitte aufmerksam die in der Broschüre Betreuungsrecht zur Verfügung gestellten Informationen und insbesondere beim Ausfüllen des Formulars "Vorsorgevollmacht" die in der Broschüre enthaltenen Ausfüllhinweise. Quelle: http://www.bmjv.de
Vorsorgevollmacht.pdf
PDF-Dokument [133.7 KB]

Weitere interessante Ratgeber und Broschüren zum Download finden Sie hier 

Braunschweig

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