Neben Hilfsmitteln, die Versicherte wegen ihrer Krankheit oder Behinderung von den Krankenkassen erhalten, können Pflegebedürftige, die zu Hause leben, die sogenannten Pfleghilfsmittel in Anspruch nehmen.
Sie dienen dazu, die Pflege zu erleichtern, die Beschwerden von Pflegebedürftigen zu lindern und ihnen eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen.
Die Pflegeversicherung übernimmt bis zu 40 Euro im Monat für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel wie z.B
Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten und kümmern uns um die Beschaffung und Lieferung.
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