Pflegebedürftige die ohne Pflegedienst sind und Pflegegeld beziehen, "müssen" regelmäßig eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen.
Dies ist
-bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal,
-bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal.
Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 und Pflegebedürftige, die von einem ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen erhalten, "können" ebenfalls halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.
Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.
Wir bestätigen Ihnen die Durchführung dieser Beratungseinsätze gegenüber der Pflegekasse und teilen die bei dem Beratungsbesuch gewonnenen Erkenntnisse über die Möglichkeiten der Verbesserung der häuslichen Pflegesituation Ihnen und mit ihrer Einwilligung der Pflegekasse mit.
Rufen Sie uns an, und vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Pflegberater/ Pflegeberaterinnen.
Ein Beratungseinsatz dient der Beratung von Pflegeperson bzw. der Angehörigen und nicht – wie all zu oft vermutet – einer Kontrolle.
Unsere Pflegefachkraft verschafft sich bei Ihnen zu Hause zunächst einen Überblick über die Pflegesituation und fragt, ob Probleme bestehen oder in irgendeinem Bereich Hilfe benötigt wird.
Sie schaut nach möglichen Risiken, wie z.B. einer Sturzgefährdung oder auch der Gefahr ein Druckgeschwür zu bekommen und berät hierzu.
Außerdem wird sie bei Bedarf zum Einsatz von Pflegehilfsmitteln und weiteren Leistungen der Pflegekasse beraten. Dazu gehören u.a. Umbaumaßnahmen zur Erleichterung der Pflege oder auch Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Sie erhalten ein Beratungsformular, dass zur Dokumentation verwendet und zur Pflegekasse geschickt wird.
Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse.
Rufen Sie und an und vereinbaren Sie einen Termin.
Braunschweig: (0531) 79 79 50
Salzgitter: (05341) 5 90 91
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