Die häusliche Krankenpflege wird vom Arzt verordnet, als Antrag der Krankenkasse zugesand und durch diese genehmigt. Vorausgesetzt im Haushalt lebt keine andere Person, die die Versorgung übernehmen kann. Welche Leistungen übernommen werden, hängt vom individuellen Krankheitsbild ab.
Häusliche Krankenpflege soll es ermöglichen ärztliche Behandlungen sicherzustellen, oder Krankenhausaufenthalte zu vermeiden.
Das gehört zur häuslichen Krankenpflege:
Unterstützungspflege in der häuslichen Krankenpflege:
Wer hingegen wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer ambulanten Krankenhausbehandlung auf Unterstützung angewiesen ist, erhält die sogenannte Unterstützungspflege. Für Versicherte, die nicht pflegebedürftig sind oder maximal Pflegegrad 1 haben, übernimmt die Krankenkasse in der Regel bis zu vier Wochen die Kosten für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, sofern keine andere Person im Haushalt die Versorgung übernehmen kann. Die Unterstützungspflege muss jedoch zuvor von der Krankenkasse genehmigt werden.
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