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Voraussetzungen für Leistungen aus der Pflegeversicherung

Leistungen der Pflegekasse erhält, wer für mindestens sechs Monate wegen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten pflegerische Unterstützung benötigt und einen Antrag gestellt hat. In welchem Umfang die Leistung erbracht wird, richtet sich nach dem Pflegegrad, der durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt wird. 

 

Einen Überblick zu den allgemeinen Leistungen der Pflegeversicherung sehen Sie in einem Video, was die AOK bereitgestellt hat.

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