Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüft regelhaft einmal im Jahr die Pflegequalität von allen stationären Pflegeeinrichtungen und von allen ambulanten Pflegediensten. Den Auftrag für eine Prüfung bekommt der MDK von den Verbänden der Pflegekassen. Die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und ihre Qualität werden in Form von Noten bewertet und die Ergebnisse im Internet und durch Aushang in der Pflegeeinrichtung veröffentlicht.
Salzgitter 2019 - Ergebnis "sehr gut"
Braunschweig 2020 - Ergebnis "sehr gut"
Für gute Pflege gibt es zahlreiche Anhaltspunkte. Bei Prüfungen erfragt der MDK unter anderem die Zufriedenheit eines Teils der Versicherten. Außerdem wird der körperliche Zustand der Versicherten überprüft, um Rückschlüsse auf die Pflegequalität ziehen zu können. Hier haben wir eine Auswahl von Kriterien, die im Bereich der ambulanten und stationären Pflege bei Prüfungen gelten, für Sie aufgelistet:
Ambulante Pflegedienste
Stationäre Pflegeeinrichtungen
Die Ergebnisse der MDK-Qualitätprüfungen von Pflegeeinrichtungen auf Basis der Transparenzvereinbarungen werden von den Pflegekassen im Internet auf verschiedenen Seiten veröffentlicht. Die Adressen dieser Internetseiten und weiterführende Informationen finden Sie im Internetangebot des GKV-Spitzenverbandes auf der Seite http://www.pflegenoten.de/.
Woran Sie gute Pflege erkennen
Gute Pflegedienste oder stationäre Pflegeeinrichtungen lassen sich auch einmal „hinter die Karten“ schauen. Sie legen ihre Arbeitsweise und ihre Grundsätze offen. Die Pflege eines Menschen ist
Vertrauenssache und elementar für alle Beteiligten. Vereinbaren Sie daher möglichst frühzeitig einen Besuchstermin, um sich vor Ort einen persönlichen Eindruck zu verschaffen und bei dem Sie Ihre
Fragen stellen können.
Konsequenzen bei Pflegemängeln
Stellt der MDK bei einer Qualitätsprüfung Mängel fest, so erhält die Pflegeeinrichtung von der Pflegekasse einen Maßnahmenbescheid. Darin werden die Beanstandungen aufgelistet und die Durchführung
von qualitätsverbessernden Maßnahmen gefordert. Ob sich die Pflegequalität dann tatsächlich bessert, wird durch eine Wiederholungsprüfung festgestellt. Stellt der MDK besonders schwerwiegende
Missstände fest, kann dies unterschiedliche Konsequenzen haben, im drastischsten Fall die Kündigung des Versorgungsvertrages durch die Pflegekassen. Die staatliche Heimaufsicht ist sogar befugt, bei
gefährlicher Pflege den Betrieb der Anbieter sofort zu unterbinden.
Ihre Ansprechpartner
Haben Sie den Eindruck, dass zum Beispiel ein Angehöriger nicht gut gepflegt wird oder sind Sie selbst nicht einverstanden mit Ihrer Pflege? Dann sollten Sie zunächst versuchen, direkt mit dem
zuständigen Pflegedienst beziehungsweise der Pflegeeinrichtung darüber zu reden.
Sofern Ihre Bedenken auf diesem Wege nicht ausgeräumt werden können, sind Ihre Pflegekasse oder der MDK die richtigen Ansprechpartner. Darüber hinaus existiert in jedem Bundesland eine staatliche Heimaufsicht, die in der Regel bei den Sozialbehörden angesiedelt ist.
Mehr zur Thema Pflegenoten finden Sie auch im Internet unter www.aok-pflegedienstnavigator.de oder www.pflegelotse.de
(Quelle: http://www.mdk.de)