Vergütung
Ab dem 01.01.2009 haben wir, neben vielen anderen Pflegediensten, mit den gesetzlichen Pflegekassen neue Verträge geschlossen.
Diese Verträge dienen zur verbesserten Versorgung unserer Kunden im Bereich der Pflegeversicherung. Auf der Landesebene wurde ein neuer Leistungskatalog für Leistungen der Pflegeversicherung erarbeitet. Dieser 'Niedersächsische Leistungskatalog' nach dem Sozialgesetzbuch - Elfter Teil - (SGB XI) ist nun Grundlage unserer Leistungen in der Pflegeversicherung.
Im rechten Menü (Leistungskomplexe) stellen wir Ihnen die 20 Leistungskomplexe vor. Den jeweiligen Leistungskomplexen sind Punkte zugeordnet.
Die Abrechnung erfolgt nach einem Punktwert. Der Punktwert für unseren Pflegedienst wurde mit 3,93 €-Cent pro Punkt mit den Pflegekassen verhandelt und vereinbart. Dieser Punktwert dient zur finanziellen Transparenz und ist die Grundlage unserer Abrechnung. Wenn Sie die Preise der einzelnen Pflegedienste vergleichen wollen, müssen Sie sich nur nach dem verhandelten Punktwert erkundigen. Außerdem finden Sie in jedem einzelnen Leistungskomplex den Preis der Leistungen.
Die Anpassung der Preise auf den Punktwert 3,93 €-Cent resultiert aus der Vergütungsvereinbarung, welche am 01.05.2011 in Kraft getreten ist.