Wir sind Vertragspartner aller gesetzlichen Pflegekassen

PflegeversicherungUm Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen zu können, bedarf es einer Überprüfung der Pflegebedürftigkeit durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK). Diese können Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Bei den Formalitäten steht Ihnen unser qualifiziertes Personal zu Seite, lassen Sie sich von uns beraten.

Im Gegensatz zur Krankenversicherung, können Sie, bei bestehender Pflegebedürftigkeit (Einstufung in eine Pflegestufe durch den medizinischen Dienst) ganz persönlich Ihre individuellen Bedürfnisse in der Pflege festlegen. Dabe stehen Ihnen helfend unsere MitarbeiterInnen zu Seite. Grundlage dieser Bedürfnisse sind die Leistungskomplexe.

Wir haben mit den gesetzlichen Pflegekassen Versorgungsverträge nach § 72 SGB XI abgeschlossen. Diese Verträge umfassen die Gebiete Braunschweig, Salzgitter und Wolfenbüttel. Darüber hinaus können wir natürlich in Einzelfällen die Versorgung unserer Kunden auch in anderen Gebieten übernehmen. Da der Leistungskatalog sehr umfangreich ist, haben wir jeder einzelnen Leistung einen Link zugewiesen. Im rechten Menü können Sie die Definition der einzelnen Leistungskomplexe einsehen.