LK 13 Nahrungsaufnahme 2
Preis: 11,79 € - Punktzahl: 300
beinhaltet i.d.R.-
Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
- Alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die Aufnahme der Nahrung ermöglichen.
Hilfen beim Essen und Trinken / Hauptmahlzeit - Einschließlich der Begleitung zum Ort der Nahrungsaufnahme und zurück, oder Aufrichten im Bett, Darreichung der Nahrung sowie ausreichende Flüssigkeitszufuhr. Beratung bei der Essen- und Getränkeauswahl, der Zubereitung und Darreichung sowie bei Problemen der Nahrungsaufnahme
Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme - Händewaschen, Mundpflege, ggf. Säubern / Wechseln von verschmutzten Kleidungsstücken
Besonderheiten
Der Leistungskomplex 13 kann in einem Einsatz nicht neben dem Leistungskomplex 12 vom Pflegebedürftigen gewählt werden.Der Leistungskomplex 13 kann nur gewählt werden, wenn der Pflegebedürftige seine Nahrung und Flüssigkeit nicht ohne Hilfe zu sich nehmen kann.
Der Leistungskomplex 13 ist nicht gesondert wählbar, wenn im Zusammenhang mit der Zubereitung einer Mahlzeit (LK 19: Hauswirtschaftliche Versorgung ) ausschließlich das mundgerechte Zubereiten der Nahrung (z.B. Fleisch klein schneiden) erforderlich wird und der Pflegebedürftige ansonsten keine Hilfe bei der Nahrungsaufnahme benötigt.
Der Leistungskomplex 13 kann grundsätzlich bis zu 3 x täglich vom Pflegebedürftigen gewählt werden.