LK 12 Nahrungsaufnahme 1
Preis: 3,93 € - Punktzahl: 100

beinhaltet i.d.R.
    Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
  • alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die Nahrungsaufnahme ermöglichen
    Hilfen beim Essen und Trinken /sonstige Mahlzeit
  • Einschließlich der Begleitung zum Ort der Nahrungsaufnahme und zurück, oder Aufrichten im Bett, Darreichung der Nahrung, sowie ausreichende Flüssigkeitszufuhr. Unter sonstiger Mahlzeit sind kleine Zwischenmahlzeiten zu verstehen, wie z.B. das Essen eines Apfels, eines Brotes oder Joghurts

    Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
  • Hände waschen, Mundpflege, ggf. Säubern / Wechseln von verschmutzten Kleidungsstücken

Besonderheiten

Der Leistungskomplex 12 kann in einem Einsatz nicht neben dem Leistungskomplex 13 vom Pflegebedürftigen gewählt werden.
Der Leistungskomplex 12 ist nicht gesondert wählbar, wenn im Zusammenhang mit der Zubereitung einer Zwischenmahlzeit
(LK 19: Hauswirtschaftliche Versorgung) das Portionieren bzw. Kleinschneiden der Nahrung erforderlich wird und der Pflegebedürftige keine Hilfe bei der Nahrungsaufnahme benötigt.