Auszüge aus unserem Vertrag mit den Krankenkassen

Unser Vertrag nach § 132 a ABS. 2 SGB V, ist seit dem 01.07.2003 gültig und umfasst die §§ 37.1 und 37.2 Satz 1 SGB V

§ 1 des Vertrages

Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand der Vereinbarung ist die Versorgung der Versicherten der Krankenkassen mit häuslicher Krankenpflege (Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftlicher Versorgung) gemäß §37 Abs. 1 SGB V, häuslicher Krankenpflege (Behandlungspflege) gemäß ³37 Abs. 2 Satz 1 SGB V sowie die Vergütungsstruktur und Abrechnung dieser Leistungen.

§ 4 des Vertrages

Abgabe der Leistungen

Satz 2

Die Abgabe der Leistungen setzt das Vorliegen einer vertragsärztlichen Verordnung und einer Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse voraus. Die Krankenkasse übernimmt bis zur Entscheidung über die Genehmigung die Kosten für die vom Vertragsarzt verordneten und vom Pflegedienst erbrachten Leistungen entsprechend der vereinbarten Vergütungen, wenn die Verordnung spätestens am dritten der Ausstellung folgenden Arbneitstag der Krankenkasse vorgelegt wird.