Intensivpflege

Wir handeln !
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Mit dem Angebot der ambulanten Intensivpflege und Beatmungstherapie geben wir Betroffenen die Möglichkeit, das im Grundgesetz verankerte Recht auf Selbstbestimmung wahrzunehmen.
Nach Sozialgesetzbuch V § 37 Abs. 2 haben Versicherte bei Bedarf einer medizinisch indizierten Beatmung einen Anspruch auf intensivpflegerische Versorgung und entsprechende Betreuung. Dieser Anspruch besteht auch in der häuslichen Umgebung!
Alle Maßnahmen orientieren sich am individuellen Bedarf des Betroffenen.Diese erfolgen in Absprache mit den Klienten, dessen Angehörigen, den behandelnden Ärzten, Therapeuten, Medizintechnikern, sowie alle weiteren an der Pflege beteiligten.